Tierschutzwidriges Zubehör und Spielzeug Stand Juni 2017 Rechtliche Grundlage Nach § 2 Tierschutzgesetz ist jeder, der ein Tier hält, dazu verpflichtet, dieses angemessen zu ernähren, zu pflegen und verhaltensgerecht unterzubringen sowie ihm die Möglichkeit zu artgemäßer Bewegung ausreichend zu gestatten. READ MORE