Tierschutzwidriges Zubehör und Spielzeug

Stand Juni 2017

Rechtliche Grundlage
Nach § 2 Tierschutzgesetz ist jeder, der ein Tier hält, dazu verpflichtet, dieses angemessen zu
ernähren, zu pflegen und verhaltensgerecht unterzubringen sowie ihm die Möglichkeit zu
artgemäßer Bewegung ausreichend zu gestatten. Dieser Grundsatz sollte sich
selbstverständlich auch in der Auswahl des im Handel angebotenen Heimtierzubehörs
widerspiegeln.
Richtlinie 2009/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Sicherheit von
Spielzeug vom 18. Juni 2009 legt fest, dass jeder Gegenstand, der von Kindern bis 14 Jahren
als Spielzeug erkannt werden kann, auf Sicherheit geprüft werden muss. Dazu zählt
grundsätzlich auch Tierzubehör. Hierbei wird aber nur auf Sicherheit und
Gesundheitsgefährdung überprüft, nicht aber auf Tierschutzgesichtspunkte. In manchen
Fällen trifft sich Tierschutz und Kinderschutz, wie beispielsweise bei absplitternden
Plastikteilen, die zu Verletzungen führen können. Aber ein kleines Gitterlaufrad für Hamster
kann für Kinder völlig ungefährlich sein und ist dennoch tierschutzwidrig.
Beispiele für tierschutzwidriges Zubehör und Spielzeug

Hunde
Zubehör:
Stachelhalsbänder, Endloswürger, Erziehungsgeschirre mit Zugwirkung unter den
Achselhöhlen: Diese Artikel arbeiten auf der Basis von Schmerzen und Verletzungen.
Sie sollten durch geeignete Erziehung ersetzt werden.
Reizhalsbänder, z. B. Teletakt: Im Jahr 2006 hat das Bundesverwaltungsgericht
(BVerwG) entschieden, dass der Einsatz von Elektroreizgeräten, die erhebliche Leiden
oder Schmerzen verursachen können, bei der Hundeausbildung nach geltendem
Tierschutzrecht verboten ist (AZ 3 C 14.05).

Abzulehnen sind Systeme, die mit Ultraschall arbeiten,
so dass der Hund durch unangenehme Geräusche vom Draht ferngehalten werden soll.
Da der Hund ein sehr gutes Gehör hat, sind die Grundstücke in der Regel zu klein, so
dass der Hund ständig den unangenehmen Geräuschen ausgesetzt ist.
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Tierschutzwidriges Zubehör und Spielzeug vom Juni 2017
Bei Systemen, die mit Strom arbeiten, also bei Annäherung an einen Draht dem Hund
einen Stromschlag versetzen, kann der Hund nicht lernen, dem Zaun auszuweichen,
weil er keinen optischen Zusammenhang zwischen dem Draht und dem Stromschlag
herstellen kann.
Dies kann dazu führen, dass der Hund es überhaupt nicht mehr wagt,
den Garten zu betreten.

Bell-Stop-Geräte, egal ob sie elektrisch, chemisch, mittels Geräuschen oder Luftstoß
arbeiten, sind abzulehnen, weil eine natürliche Kommunikationsform des Hundes,
nämlich das Bellen, unterdrückt wird. Bellen bei alleingelassenen Hunden ist ein
rudimentäres Wolfsverhalten, das ein Symptom von Angst, Stress und Frustration
darstellt.
Hier sind eine artgerechte Haltung und/oder eine Verhaltenstherapie
angebracht.
Das Bellen an der Reviergrenze (Grundstückgrenze) gehört zum normalen
Territorialverhalten. Auch hier muss im Problemfall eine Verbesserung der
Haltungsbedingungen und/oder eine Verhaltenstherapie eingeleitet werden.
Spielzeug:
Bälle und anderes Wurfspielzeug: Gefahr des Verschluckens. Auf dem einzelnen
Spielzeug sollte vermerkt sein, für welche Größenklasse es geeignet ist. Bei einigen
Materialien (z.B. Vinyl = PVC) besteht die Gefahr auf Vergiftung und der Verletzung
beim Zerbeißen und Verschlucken von einzelnen Teilen (Darmverschluss).
Am besten geeignet sind Vollgummiprodukte.
Knochen:
Leider immer noch gerne verwendet stellen Knochen, egal, ob roh oder
gekocht, egal ob vom Huhn, Schwein oder Rind eine Verletzungsgefahr für Zähne,
Luftröhre und Darm dar.
Dazu gehören auch die getrockneten Knochen vom Geflügel
und Kaninchen, die es im Zoofachhandel zu kaufen gibt.
Schweineohren oder andere
getrocknete Schweineteile müssen bei der Herstellung so behandelt worden sein,
dass die Übertragung von Infektionen ausgeschlossen werden kann
(z.B. Erhitzen auf mindestens 80°C Kerntemperatur über zehn Minuten)
Quelle: